Kunstsachverständiger*
(öffentlich bestellt und vereidigt)
im Fachgebiet der
Malerei und Plastik der Klassischen Moderne
IHK zu Köln
Warum Vermeer?
Fachgebiete
- Gemälde des 19. und 20. Jahrhunderts
- Zeichnungen und Aquarelle des 19. und 20. Jahrhunderts
- Kunsthandwerk des 19. und 20. Jahrhunderts (Jugendstil, Art Deco)
- Klassische Skulptur im öffentlichen Raum
- Zeitgenössische Skulptur im öffentlichen Raum
- Brunnenobjekte
- Innen-und Außenplastiken
- Mobile und stabile Eisen-und Stahlplastik
- Bronzen, Terrakotten, Marmorplastiken, Steingüsse und Wachsgüsse, Gips, Holz, Pappe, Stein, Beton,
- Zement, Draht, Styropor, Plexiglas und andere Materialien
- Reliefassemblagen, Readymades und Environments, Rauminstallationen, Elektroinstallationen und kinetische Plastiken
- Kunst des 17. Jahrhunderts
- Mittelalterliche Plastik
Service
Fast in jedem Haushalt befinden sich Gemälde und Antiquitäten. Oft können diese Werte in Ermangelung der notwendigen Fachkenntnis nicht richtig eingeschätzt werden. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist jetzt wegen seiner durch die IHK geprüfte Qualifikation eine verlässliche Hilfe.
Im Falle der Erbschaft bedarf es zur Klärung der Höhe der Ansprüche hinsichtlich des Nachlasses einer neutralen und sachkundigen Bewertung. In den U.S.A. hat man eigens für diesen Zweck eine unabhängige Institution geschaffen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, tragen durch ihre Begutachtungen dazu bei, Auseinandersetzungen zwischen mehreren Parteien zu schlichten. Auch bei Diebstahl und Schadensfällen wird der Sachverständige konsultiert.
Die Gutachten sehen je nach Vorgabe des Auftraggebers Einzelbewertungen mit Fotodokumentationen vor. Wichtig ist hierbei die unterschiedlich zu handhabende Bewertungsgrundlage. Es können Verkehrs-, Zeit-, Verkaufs-, Ankaufs-, Neu-, Wiederbeschaffungswerte, gemeine Werte und Teilwerte für Galerien ermittelt werden.
Kunstberatung
Aufgrund seiner speziellen tiefgründigen Marktkenntnisse, kann der Kunstsachverständige überprüfen und beurteilen, ob Sammler/innen im Kunsthandel und in Galerien auch tatsächlich seriös beraten werden. Sind die Preise gerechtfertigt oder handelt es sich um Wucher? Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann beurteilen, ob ein Verkaufspreis gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt ist. Er kann Sammler/innen helfen hoch qualitative Werke, fachkundig und seriös zu erwerben.
Auch deshalb bürgt der vereidigte Kunstsachverständige für einen besonderen Service, weil er unparteiisch und unabhängig ist.
Referenzen
Gutachten über die komplette Sammlung Cornelius Gurlitt, München/Salzburg (mehr als 1500 Werke)
Gutachten Sprengel Museum Hannover (mehr als 3000 Werke)
Gutachten über die gesamte WDR-Kunstsammlung (insgesamt über 1000 Werke)
Sämtliche Großversicherer bundesweit
Banken
Museen
International renommierte Privatsammlungen
Internationale Unternehmen, Stiftungen
Galerien
Profil
Dr. phil. Hubertus Schlenke, geb. 1969, studierte Kunstgeschichte, Philosophie, Musikwissenschaften und Betriebswirtschaftslehre in Freiburg und Wien, an der Humboldt- Universität zu Berlin sowie an der Freien Universität Berlin
Ferner assistierte er in international renommierten Museen und im Kunsthandel.
1997: Promotion über Vermeer bei Prof. Dr. Werner Busch
Seit 2000: Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Malerei und Plastik der Klassischen Moderne bei der Industrie-und Handelskammer zu Köln.
Publikationen: Vermeer mit Spinoza gesehen, Berlin 1998;
Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum Duisburg, Texte für Museumsführer, London, New York, München 2000;
Unterwegs als Kunstsachverständiger, in: Handbuch Artinvestor, München 2002.
Biografie in Wikipedia
Felix Nussbaum Foundation
Museumsquartier Osnabrück
Tätigkeitsfelder
Gutachten in Nachlaß-, Erbschafts-, Versicherungs- und Finanzamtfällen
allgemeine Wertfeststellungen
Schätzung von Kunstsammlungen
bei unrechtmäßiger Enteignung: Recherchen und Ermittlung der rechtmäßigen Eigentümer (Raubkunstopfer, 1933–45)
Klassische Moderne
Der Begriff Klassische Moderne in der bildenden Kunst bedeutet das Ende der Mimesis, sprich der Naturnachahmung. Der Beginn dieser Epoche wird begründet und ist eng verwoben mit den Ideen Paul Cézannes (1840-1906), der nicht mehr nach der Natur malt, sondern vor der Natur die Bildwelt auf Konus, Kegel und Kubus reduziert, neu konstruiert und so einen Blick hinter die Erscheinungen wirft.
Die Subjektivität des Auges, also die Relativität des Sehens in Bezug auf den Gegenstand, wird zum Maß aller Dinge, die nominalistische Objektivität, sprich die Naturnachahmung in der Malerei weicht. Die Künstler sind im kantianischen Sinne auf der Suche nach dem Ding an sich oder nach den Dingen, die sich hinter den Erscheinungen verbergen.
Auch die Impressionisten (Monet, Manet, Degas), Pointillisten (Seurat, Signac) bereiten dann über Paul Gaugain und Vincent van Gogh die große Phase der Avantgarde 1906-12 (Picasso, Matisse), den Höhepunkt der Klassischen Moderne, vor.
Der Abschluss der Klassischen Moderne manifestiert sich im Konstruktivismus und symbolisch gesehen in Kasimir Malewitschs Schwarzen suprematistischen Quadrat (1914,1915). In Deutschland dürfte der Zeitpunkt mit der Schließung des Bauhauses im Jahre 1933 als Ende der Epoche der Klassischen Moderne anzusetzen sein .
Da die Malerei des Jahrhundertkünstlers Picassos in Stil und Form jedoch alles überdauert hat, endet der Zeitraum der Klassischen Moderne mit dessen Tod im Jahre 1973. Entscheidend bei dieser Bewegung war die Internationalität des künstlerischen Austausches von Moskau über Dresden, München (Klee, Kandinsky) bis nach Paris und New York. Die Strahlkraft dieser Epoche und ihre Bewegung reicht bis in die Gegenwartskunst hinein. Auch in deren Ideen spiegeln sich bis heute die Grundlagen des Umdenkens seit Cézanne.
*Die Bezeichnung "Kunstsachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Kunstsachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Nach gründlicher Verifikation seiner exquisiten Fachkenntnisse (alle fünf Jahre) bescheinigt die öffentliche Bestellung dem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Er wird schließlich, eben aufgrund seiner besonderen Qualifikation, von Gerichten, Museen und Stiftungen beauftragt.
Kontakt
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Montag bis Freitag, 10–19 Uhr
Samstag, 10–13 Uhr
Dr. phil. Hubertus Schlenke
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E-Mail: dr.schlenke1@gmx.org